Waldentwicklungsplan Ergolzquelle
Waldentwicklungsplan (WEP) "Ergolzquelle" für die Gemeinden Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wintersingen
Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Erlass des Waldentwicklungsplanes durch den Regierungsrat
Der Waldentwicklungsplan "Ergolzquelle" für die Gemeinden Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenflug und Wenslingen kann vom 17. September bis zum 19. Oktober 2020
auf der Internetseite des Amtes für Wald beider Basel www.wald-basel.ch unter der Rubrik "Waldentwicklungsplan WEP" - WEP Ergolzquelle eingesehen werden. Den betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, sowie den beschwerdeberechtigten Verbänden wird gemäss § 28 der kantonalen Waldverordnung während dieser Zeit das rechtliche Gehör gewährt. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an das Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 29, 4450 zu richten.
Amt für Wald beider Basel