Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe!
Wildtiere und ihr Nachwuchs sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt. Deshalb gilt in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.
Nachwahl Gemeinderat
Am 03.03.2024 wurden zwei Mitglieder in den Gemeinderat Hemmiken gewählt. Somit ist für die neue Amtsperiode noch ein Sitz vakant. Die Nachwahl findet am 14.04.2024 statt. Bei dieser Nachwahl gilt das Relative Mehr. Aktuell sind bei der Gemeindeverwaltung keine Kandidaturen eingegangen. Alle in Hemmiken stimmberechtigten Personen sind wählbar.
Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung der
Familien-Burgwanderung
mit ca. 300 Teilnehmenden
vom Sonntag, 21. April 2024
gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Buus, Hemmiken, Ormalingen und Rickenbach mit Auflagen erteilt.