Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen.
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Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen.