Online-Schalter

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    Abfallreglement
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    Abfallsammelstelle

    Die Entsorgungsstelle der Gemeinde Hemmiken befindet sich beim Werkhof, Hauptstrasse 43.

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    Abmeldung aus der Gemeinde

    Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug zu melden. 

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    Abwart (Mehrzweckhalle und Werkhof)

    Alex Baumann

    info@baumann-baggerarbeiten.ch
    079 373 65 28

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    Abwassergesuch

    GRG Ingenieure AG
    Keltenweg 31
    4460 Gelterkinden

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    Abwasserreglement
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    Ackerbaustelle

    Jürg Lüdin

    061 / 981 23 69

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    Anmeldung in Hemmiken

    Herzlich Willkommen in Hemmiken!

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden. 

    Sie können Ihren Umzug auch mit eUmzug erledigen.

    Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Reisepass oder Identitätskarte
    • Krankenkassenkarte
    • Mietvertrag

     

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    Aufgrabgesuch Gemeindestrasse

    Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Gesuche für Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabgesuch Gemeindestrasse" einzureichen. 

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    Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
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    Baugesuche

    Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten. 

    Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.

    Situationspläne für Bauvorhaben sind bei Jermann Ingenieure + Geometer AG anzufordern. 

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    Beglaubigungen

    Die Gemeindeverwaltung beglaubigt Unterschriften und Abschriften (Fotokopien) und Auszüge.

    Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) auszuweisen.

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    Benützungsgesuch für Räumlichkeiten der Gemeinde

    Für die Benützung der Räumlichkeiten der Gemeinde benötigen Sie eine Bewilligung. 

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    Benützungsreglement Turnhalle
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    Benützungsreglement Werkhof
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    Betreibungsregisterauszug

    Betreibungsregisterauszüge können bei der Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft, Betreibungs- und Konkursamt in Liestal bestellt werden. 

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    Brunnenmeister

    Urs Rudin

    079 / 397 74 03

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    Feuerwehrreglement
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    Friedhofreglement
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    Gelegenheitswirtschaftspatente und Freinachtsgesuche

    Für Anlässe und Gelegenheitswirtschaften (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurationsbetriebs sieht das kantonale Gastgewerbegesetz eine Bewilligungspflicht vor. Das Einreichen eines Gesuches ist notwendig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde erteilt. 

     

    Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto ist die Abteilung Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL zuständig. 

    Dateien
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    Gemeindeordnung
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    Heimatausweis

    Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/in? Dann benötigen Sie einen Heimatausweis, um sich als Wochenaufenthalter/in in dieser Gemeinde anzumelden.
    Sie können den Ausweis direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen oder wir stellen Ihnen den Heimatausweis gegen Rechnung zu.
     
    Wichtig: Wir benötigen die genaue Anschrift Ihres Domizils in der Wochenaufenthaltsgemeinde.
     
    (Preis: CHF 10.00)

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    Hundereglement
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    Identitätskarte

    Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vor. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

    Bitte bringen Sie ihre bestehende Identitätskarte mit. Falls Sie die Identitätskarte verloren haben, bringen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung mit.

    Gebühren/Gültigkeiten:

    Erwachsene (ab 18 Jahren)                              10 Jahre            Fr. 70.--

    Kinder/Jugendliche (unter 18 Jahre)                   5 Jahre            Fr. 35.--

    Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

    Passbüro

    Neu: Ab 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal  oder in Basel erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen.

    Bei minderjährigen Kindern (bei unverheirateten Eltern) muss eine Einwilligungserklärung mitgebracht werden. 

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    Jagdgesellschaft Hemmiken

    Tabea Berger

     

    berger.tabea@gmx.ch

    079 390 83 49

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    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach
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    Kleinbaugesuch

    § 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt:

    • Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50m ab gewachsenem Terrain aufweist.
    • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
    • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers.
    • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
    • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
    • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
    • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

    Kleinbaugesuche sind mit dem Gesuchsformular "Kleinbaugesuch" der Gemeinde einzureichen.

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    Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)

    Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, stellen wir Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus. 

    Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter, telefonisch oder per E-Mail bestellen. 

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    Pilzkontrolle

    Pilzkontrolleurin / Pilzkontrolleur (amtlich)

    Frau Catherine Mueller, Oberer Eichweg 3, 4414 Füllinsdorf

    076 412 08 11 / Mail

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    Regionale Kadaversammelstelle in Gelterkinden

    Seit dem 1. Januar 2024 ist die regionale Kadaversammelstelle in Gelterkinden in Betrieb. 

    • während den Arbeitszeiten von Montag bis Freitag können Termine für die Abgabe von Kadaver mit den Werkhofmitarbeitenden der Gemeinde Gelterkinden vereinbart werden: 061 981 55 59
    • an Wochenenden, Feiertagen sowie an arbeitsfreien Tagen können in dringenden Fällen Termine für die Abgabe von Kadaver tagsüber mit dem Pikettdienst vereinbart werden: 077 520 88 31
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    Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
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    Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)
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    Reglement über die Feuerungskontrolle
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    Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
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    Steuerreglement
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    Strassenreglement
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    Wasserreglement
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    Zonenplan und Reglement Landschaft
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    Zonenplan und Reglement Siedlung