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Erklärvideo zur kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026
Mitteilung vomDie Landeskanzlei setzt Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Die Videos für die kantonalen Abstimmungen und der Ersatzwahl für den Regierungsrat vom 14. Juni 2026 stehen zur Verfügung. Diese sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideos und www.bl.ch/social-media (Übersicht kant. Social-Media-Kanäle).
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Fahrplananhörung 2027
Mitteilung vomVom 22. Mai bis 9. Juni 2026 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) im Internet publiziert auf öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
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Kantonale Bausparprämie
Mitteilung vomSeit dem 1. Januar 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit der neuen Bausparprämie. Grundlage hierfür ist das revidierte kantonale Wohnbauförderungsgesetz.
Um dieses attraktive Förderinstrument bekannt zu machen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. In der bisherigen Kommunikation haben wir bereits mehrfach den Austausch mit Banken und Finanzinstituten gesucht und die Öffentlichkeit über verschiedene Medienkanäle informiert. Mit der zusätzlichen Verankerung in den Gemeinden kann die Reichweite nun gezielt weiter erhöht werden. Unser Ziel ist es, insbesondere die jungen Erwachsenen in unserem Kanton direkt zu erreichen und sie beim Einstieg in das Wohneigentum zu unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zielgruppe die Anspruchsbedingungen nach dem Verlassen des Elternhauses erfüllt, ist hoch.
Die Bausparprämie zeichnet sich dadurch aus, dass sie als einmaliger Beitrag von bis zu CHF 25'000.- vergeben wird, sofern die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum erfüllt sind. Diese Förderung ist eng an den Abschluss eines entsprechenden Sparkontos oder -vertrags geknüpft, wodurch junge Menschen gezielt zum langfristigen Vermögensaufbau für Eigenheimzwecke motiviert werden.
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Publikation Entwurf der Wildruhegebiete "Ängste" und "Islete" des Amts für Wald und Wild beider Basel
Mitteilung vomDas Amt für Wald und Wild beider Basel veröffentlicht den Entwurf der Wildruhegebiete «Ängste» und «Islete» welche für das Waldentwicklungsplan-Gebiet «Ergolzquelle» (Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen) unter Mitwirkung der betroffenen Interessengruppen erarbeitet wurden. Der Entwurf kann vom 20.04.2026 bis 26.05.2026 von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen eingesehen werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, allfällige Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich zu Handen des Gemeinderates abzugeben.
Interessierte können den Entwurf auch direkt auf der Homepage des Amts für Wald und Wild beider Basel, www.wald-basel.ch, unter der Rubrik «Waldplanung > Waldentwicklungspläne in öffentlicher Auflage» ansehen oder herunterladen.
Für allfällige Auskünfte steht Ihnen das Amt für Wald und Wild beider Basel, Michael Grämiger (Telefon 061 552 47 17) zur Verfügung.
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Statuten Dorfverein
Mitteilung vomDie Gründungsversammlung findet am 1. Mai 2026 um 10 Uhr in der alten Turnhalle statt.
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Ab 1. April wieder Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere
Mitteilung vomWildtiere sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt und versorgen sie. Deshalb gilt im Baselbiet und in Basel-Stadt vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.
Im Frühling bringen viele Wildtiere - oft unbemerkt - ihre Jungen auf die Welt. Die trächtige Rehgeiss setzt ihr Kitz ins frische Gras am Waldrand oder in nahegelegene Wiesen. Bodenbrütende Vögel suchen Wiesen, Waldböden und Felder um ihre Nester zu bauen. Gerade Waldränder sind als Übergang vom Wald ins Offenland und wieder zurück ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und in Waldesnähe vom 1. April bis am 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Waldbesucherinnen und -besucher gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben und auf Aktivitäten in der Dämmerung und der Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald zu verzichten.
Dank Leine Stress vermeiden
Junge Hasen und Vögel wecken in Hunden schnell den Spiel- oder Jagdtrieb, oft ohne dass es die Besitzerin oder der Besitzer bemerkt. Manchmal enden solche Begegnungen für die Wildtiere tödlich. Aber nicht nur das: Alleine durch ihre Anwesenheit lösen Hunde bei Wildtieren Stress aus. Aus Sicht der Wildtiere sind sie Raubtiere - auch kleine, entspannte Hunde. Die Leine hilft, den Hund auf Abstand zu den schutz- und ruhebedürftigen Wildtieren zu halten.
Links: Leinenpflicht - BasellandWildkatzen schützen – im Wald lassen
Die geschützte Europäische Wildkatze lebt auch bei uns im Wald. Die Tiere breiten sich vom Jura her nach Osten aus. Doch der Kontakt mit Hauskatzen und das dichte Strassennetz bilden eine Gefahr. Ausserdem kommt es aufgrund der Ähnlichkeit mit getigerten Hauskatzen oft zu Verwechslungen: Wildkätzchen werden fälschlicherweise als Findeltiere angesehen und mitgenommen. Die Europäische Wildkatze lässt sich rein äusserlich nicht zuverlässig von der getigerten Hauskatze unterschieden, nur eine kostspielige Genanalyse kann Klarheit bringen.
Hören Sie im Frühling ein Miauen oder entdecken Sie scheinbar verlassene Jungtiere, halten Sie bitte Abstand, berühren Sie die Kätzchen nicht und nehmen Sie sie vor allem nicht mit nach Hause. Dies ist nicht nur strafbar, sondern auch nachteilig für die Wildkatzen. Die Mutter hinterlässt ihre Jungtiere im Dickicht, während sie auf der Jagd ist. Riechen die Kätzchen bei ihrer Rückkehr nach Menschengeruch, besteht die Gefahr, dass sie verstossen werden.Links -
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Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 25.03.2026
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Baumschnitt
Mitteilung vomAb Montag, 16.03.2026 darf kein Baumschnitt mehr deponiert werden.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
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Einwohnergemeindeversammlung vom 25.03.2026
Mitteilung vomUnterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung vom 25.03.2026