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Gemeinsames Bekämpfungs- und Entsorgungskonzept invasiver Neophyten
Mitteilung vomIn Anhang finden Sie den Flyer betreffend Gemeinsames Bekämpfungs- und Entsorgungskonzept invasiver Neophyten.
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Informationen für Pilzsammler
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Planauflege - Gemeinde Hemmiken, Revision Zonenvorschriften Siedlung
Mitteilung vomDie Einwohnergemeindeversammlung vom 25. März 2026 hat als Bestandteil der Revision der Zonenvorschriften Siedlung nachfolgende Planungsdokumente beschlossen:
- Zonenplan Siedlung, Gesamtrevision 2026, Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum;
- Zonenreglement Siedlung, Gesamtrevision 2026;
- Strassennetzplan Siedlung, Gesamtrevision 2026;
- Zonenplan Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS – Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum
- Zonenreglement Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS
- Bau- und Strassenlinienplan Gesamtes Baugebiet, Mutation Büelweg 2;
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für die auflagepflichtigen Dokumente (Zonenplan Siedlung, Gesamtrevision 2026; Zonenreglement Siedlung, Gesamtrevision 2026; Zonenplan Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS – Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum; Zonenreglement Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS; Bau- und Strassenlinienplan Gesamtes Baugebiet, Mutation Büelweg 2) findet vom 26. Mai 2026 bis 26. Juni 2026 statt.
Die Unterlagen können während den üblichen Schalterstunden (jeweils dienstags, 17:00 bis 19:00 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken eingesehen werden. Abweichende Einsichtstermine können mit der Gemeindeverwaltung Buus (Tel.: +41 61 845 10 00) telefonisch vereinbart werden.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Hemmiken unter www.hemmiken.ch abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat
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Erklärvideo zur kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026
Mitteilung vomDie Landeskanzlei setzt Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Die Videos für die kantonalen Abstimmungen und der Ersatzwahl für den Regierungsrat vom 14. Juni 2026 stehen zur Verfügung. Diese sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideos und www.bl.ch/social-media (Übersicht kant. Social-Media-Kanäle).
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Fahrplananhörung 2027
Mitteilung vomVom 22. Mai bis 9. Juni 2026 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) im Internet publiziert auf öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
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Kantonale Bausparprämie
Mitteilung vomSeit dem 1. Januar 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit der neuen Bausparprämie. Grundlage hierfür ist das revidierte kantonale Wohnbauförderungsgesetz.
Um dieses attraktive Förderinstrument bekannt zu machen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. In der bisherigen Kommunikation haben wir bereits mehrfach den Austausch mit Banken und Finanzinstituten gesucht und die Öffentlichkeit über verschiedene Medienkanäle informiert. Mit der zusätzlichen Verankerung in den Gemeinden kann die Reichweite nun gezielt weiter erhöht werden. Unser Ziel ist es, insbesondere die jungen Erwachsenen in unserem Kanton direkt zu erreichen und sie beim Einstieg in das Wohneigentum zu unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zielgruppe die Anspruchsbedingungen nach dem Verlassen des Elternhauses erfüllt, ist hoch.
Die Bausparprämie zeichnet sich dadurch aus, dass sie als einmaliger Beitrag von bis zu CHF 25'000.- vergeben wird, sofern die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum erfüllt sind. Diese Förderung ist eng an den Abschluss eines entsprechenden Sparkontos oder -vertrags geknüpft, wodurch junge Menschen gezielt zum langfristigen Vermögensaufbau für Eigenheimzwecke motiviert werden.
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Publikation Entwurf der Wildruhegebiete "Ängste" und "Islete" des Amts für Wald und Wild beider Basel
Mitteilung vomDas Amt für Wald und Wild beider Basel veröffentlicht den Entwurf der Wildruhegebiete «Ängste» und «Islete» welche für das Waldentwicklungsplan-Gebiet «Ergolzquelle» (Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen) unter Mitwirkung der betroffenen Interessengruppen erarbeitet wurden. Der Entwurf kann vom 20.04.2026 bis 26.05.2026 von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen eingesehen werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, allfällige Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich zu Handen des Gemeinderates abzugeben.
Interessierte können den Entwurf auch direkt auf der Homepage des Amts für Wald und Wild beider Basel, www.wald-basel.ch, unter der Rubrik «Waldplanung > Waldentwicklungspläne in öffentlicher Auflage» ansehen oder herunterladen.
Für allfällige Auskünfte steht Ihnen das Amt für Wald und Wild beider Basel, Michael Grämiger (Telefon 061 552 47 17) zur Verfügung.
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Statuten Dorfverein
Mitteilung vomDie Gründungsversammlung findet am 1. Mai 2026 um 10 Uhr in der alten Turnhalle statt.