Aktuelle Mitteilungen

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    Ormalingen: Böschung an Hemmikerstrasse wird gesichert
    Ormalingen Hemmikerstrasse Hangsicherung
    Mitteilung vom

    Ab Montag, 3. November 2025 wird an der Hemmikerstrasse in Ormalingen die bergseitige Böschung gesichert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte Dezember. Während den Arbeiten regelt eine Lichtsignalanlage den Verkehr. Zeitweise muss die Strasse gesperrt werden. 

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    Neuerungen Sammlung und Transport des Siedlungsmonopolabfalls
    Mitteilung vom

    Der OBAV geht ab 1. Januar 2026 neue Wege. Seit geraumer Zeit wurde der Siedlungsabfall aus dem OBAV-Gebiet nicht mehr per Bahnverlad in die Kehrichtverbrennungsanlage nach Basel transportiert. Im Sinne des statutarischen Grundsatzes einer ökologischen und wirtschaftlichen Führung des Zweckverbandes wurde nach neuen Lösungen gesucht. Ab 1. Januar 2026 wird der in den 13 OBAV-Gemeinden gesammelte Kehricht nach Bubendorf zur EZB AG gebracht. Dort wird er auf einen grossen Elektro-LKW umgeladen und in die KVA nach Basel transportiert. In der Folge wurde im Sommer der Auftrag für die Sammlung und den Transport des Kehrichts in den OBAV-Gemeinden öffentlich ausgeschrieben. Die Firma Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG (AGSE AG) unterbreitete mit dem Einsatz eines Dieselfahrzeuges EURO 6 das wirtschaftlich günstigste Angebot und erhielt den Auftrag. Der für zwei Jahre abgeschlossene Vertrag wurde jüngst unterzeichnet. Die AGSE AG verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Abfallbereich und arbeitet für viele Baselbieter Gemeinden.

     

    Geschäftsstelle OBAV

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    Gmeiniblättli 03/2025
    Mitteilung vom
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    EBL Delegiertenwahlen 2025: Wahlvorschläge Hemmiken
    Mitteilung vom

    Im Herbst dieses Jahres finden die Neuwahlen der Delegierten unserer Genossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2030 statt. Die Wahlen erfolgen durch Stimmabgabe per Post. Stimmberechtigt sind alle am 1. März 2025 im Mitgliederverzeichnis eingetragenen Genossenschafter, die im Zeitpunkt der Wahl das Domizil in der Schweiz haben. Den Stimmberechtigten wird das Wahlmaterial zusammen mit einer Erläuterung rechtzeitig zugestellt. Die Auswertung der Wahl erfolgt durch ein vom Verwaltungsrat bestelltes Wahlbüro. Das Wahlreglement können Sie über www.ebl.ch aufrufen oder bei uns gerne in gedruckter Version anfordern.

     

    Ihr Wahlkreis hat Anspruch auf 2 Delegierte.

    Alle Personen, welche privates Eigentum an Grundstücken/Gebäuden haben, welche an das Stromnetz der EBL angeschlossen sind und von der EBL als Lieferantin mit Strom versorgt werden, können Genossenschafter sein und wären somit als Delegierte wählbar. Zu beachten gilt, dass man nicht automatisch Genossenschafter-/in wird. Die Personen werden beim Bau oder Erwerb der Liegenschaft von EBL angefragt, ob sie Genossenschafter werden möchten oder nicht und mussten bei Zusage ein Beitrittsformular unterzeichnen.            

    Zudem muss man per 1.3. des jeweiligen Wahljahres (also aktuell 01.03.2025) Genossenschafter sein, um wählbar zu sein. 

     

    Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken. 

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    Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
    Mitteilung vom
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    Infobus der Pro Senectute
    Mitteilung vom

    Die APG-Versorgungsregion Farnsbergplus lädt herzlich ein am Freitag, 05.09.2025 von 13 bis 17 Uhr auf dem Gemeindeplatz in Buus. 

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    Gmeiniblättli 02/2025
    Mitteilung vom
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    Waldbrandgefahr - Medienmitteilung
    Mitteilung vom
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    Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 17.06.2025
    Mitteilung vom
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    Pilzbericht Saison 2025
    Mitteilung vom