Im Herbst dieses Jahres finden die Neuwahlen der Delegierten unserer Genossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2030 statt. Die Wahlen erfolgen durch Stimmabgabe per Post. Stimmberechtigt sind alle am 1. März 2025 im Mitgliederverzeichnis eingetragenen Genossenschafter, die im Zeitpunkt der Wahl das Domizil in der Schweiz haben. Den Stimmberechtigten wird das Wahlmaterial zusammen mit einer Erläuterung rechtzeitig zugestellt. Die Auswertung der Wahl erfolgt durch ein vom Verwaltungsrat bestelltes Wahlbüro. Das Wahlreglement können Sie über www.ebl.ch aufrufen oder bei uns gerne in gedruckter Version anfordern.
Ihr Wahlkreis hat Anspruch auf 2 Delegierte.
Alle Personen, welche privates Eigentum an Grundstücken/Gebäuden haben, welche an das Stromnetz der EBL angeschlossen sind und von der EBL als Lieferantin mit Strom versorgt werden, können Genossenschafter sein und wären somit als Delegierte wählbar. Zu beachten gilt, dass man nicht automatisch Genossenschafter-/in wird. Die Personen werden beim Bau oder Erwerb der Liegenschaft von EBL angefragt, ob sie Genossenschafter werden möchten oder nicht und mussten bei Zusage ein Beitrittsformular unterzeichnen.
Zudem muss man per 1.3. des jeweiligen Wahljahres (also aktuell 01.03.2025) Genossenschafter sein, um wählbar zu sein.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken.