Die Gemeinde passt ihre Ortsplanung den neuen Verhältnissen (kommunale Bedürfnisse, neue übergeordnete Gesetzgebung, kantonale Vorgaben, etc.) an. Dazu hat der Gemeinderat im Jahr 2021 beschlossen, eine Gesamtrevision anzugehen, welche von der Sutter Ing.- und Planungsbüro AG fachlich begleitet wurde.
In der Zwischenzeit entstand ein Planungsentwurf bestehend aus den neuen Dokumenten Zonenplan Siedlung, Zonenreglement Siedlung und Strassennetzplan Siedlung sowie Mutationen von geringfügigen Änderungen vom Zonenplan Landschaft, Zonenreglement Landschaft und Bau- und Strassenlinienplan. Der Planungsinhalt wurde auch bereits mit den kantonalen Amtsstellen bereinigt.
Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens werden nun die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über den Planungsentwurf orientiert und zur Vernehmlassung eingeladen. Dazu hat der Gemeinderat folgenden Ablauf festgelegt:
Schalterstunden 18. August bis 16. September 2025 | Einsicht Dokumente: Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen |
Internet 18. August bis 16. September 2025 | Einsicht Dokumente: Die Unterlagen können während der Vernehmlassungsfrist auf dieser Homepage eingesehen werden. |
Dienstag, 26. August 2025 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle | Informationsabend: Vorstellung Planungsentwurf und Erläuterungen durch den Gemeinderat und die Planer, Diskussion |
Montag, 8. September 2025 Zwischen 19:30 Uhr und 20:30 Uhr in der Mehrzweckhalle | Fragerunde: Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen, Beantwortung von Fragen durch Gemeinderat und Planer |
Bis 16. September 2025 | Vernehmlassungsfrist: Eingaben zum Planungsentwurf sind schriftlich bis am 16. September 2025 an den Gemeinderat zu richten. |
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage allenfalls bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit gemäss Raumplanungs- und Baugesetz werden die neuen Planungsdokumente mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.
Der Gemeinderat und die Planer hoffen auf eine rege Beteiligung am vorliegenden Vernehmlassungsverfahren.
Der Gemeinderat